Presseaussendung

Sachbezug 2027: Head of Fleet Sales Dietmar Rath erklärt, wie elektrische Dienstwagen mit BYD trotzdem attraktiv bleiben

27.8.2026
BYD ATTO 3 EVO
BYD Pressekontakt
Mag. Pascal Sperger
Mag. Pascal Sperger
BYD Pressesprecher & Product Manager
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1060 Wien
pascal.sperger@bydauto.at
0664 807 41 2830
Als neuer Head of Fleet Sales bei BYD Austria beschäftigt sich Dietmar Rath unmittelbar mit der Frage, wie attraktiv elektrische Firmenwagen ab 2027 bleiben. Der geplante Sachbezug verändert die Kalkulation für Unternehmen und Dienstwagenfahrende – und rückt Anschaffungspreis, TCO und Modellwahl stärker in den Fokus. Im Gespräch erklärt Rath, welche Rolle die 48.000-Euro-Schwelle spielt, wie sich BYD mit seiner Modellpalette positioniert und welche Kostenargumente weiterhin für E-Dienstwagen sprechen.
Head of Fleet Sales Dietmar Rath


Ab 2027 soll für privat genutzte elektrische Firmenwagen erstmals wieder ein Sachbezug anfallen. Wie stark verändert das aus Ihrer Sicht die Entscheidung für einen E-Dienstwagen?

Meiner persönlichen Meinung nach gar nicht. Für Firmen ist ein niedriger CO₂-Ausstoß sehr wichtig, um hohe Steuern und Kosten zu vermeiden. Den Fuhrpark CO₂-neutral zu gestalten, ist eine relativ einfache und schnelle Möglichkeit, dies zu erreichen. Weiters sind Elektroautos für Firmenkunden nach wie vor vorsteuerabzugsberechtigt – ein wesentlicher Vorteil, wenn es um die Kosten eines Fuhrparks geht. Und zu guter Letzt sind auch für Firmenwagenfahrende die 0,375 Prozent Sachbezug auf den Anschaffungswert des Fahrzeugs immer noch deutlich günstiger als bei Verbrennern.

 
Die Obergrenze von 180 Euro im Jahr 2027 entspricht rechnerisch einem Fahrzeugpreis von 48.000 Euro. Wie wichtig wird diese Schwelle künftig bei der Auswahl eines E-Dienstwagens?

Die 48.000-Euro-Schwelle wird künftig stärker in die Fahrzeugwahl einfließen. Unternehmen werden genauer darauf achten, wie hoch der Anschaffungswert ist, um den Sachbezug möglichst niedrig zu halten. Für Dienstwagenfahrende ist das besonders relevant, weil sich ein niedrigerer Fahrzeugpreis direkt auf den monatlichen Sachbezug auswirkt. BYD ist hier mit mehreren technisch starken und gleichzeitig preislich attraktiven Elektrofahrzeugen gut aufgestellt.


Wenn Sie einem Flottenkunden die Auswirkungen der neuen Regelung anhand eines konkreten BYD-Modells vorrechnen müssten: Welches würden Sie wählen – und warum?

Nehmen wir den BYD ATTO 3 EVO, ein Elektroauto im klassischen Flottensegment der C-SUVs. In der Ausstattung Design kostet das Fahrzeug mit 75-kWh-Batterie, 510 Kilometern WLTP-Reichweite, 220 kW maximaler Ladeleistung und 230 kW Leistung rund 37.000 Euro inklusive Österreich-Paket für KMU-Kunden. Damit liegt der Sachbezug bei rund 139 Euro pro Monat statt bei maximal 180 Euro. Über vier Jahre ergibt sich daraus eine Ersparnis von rund 2.000 Euro. Das ist vor allem für Dienstwagenfahrende ein starkes Argument.

 
Wenn Unternehmen Verbrenner, Plug-in-Hybrid und Elektroauto vergleichen: Welche Kostenpositionen werden Ihrer Erfahrung nach in solchen Rechnungen am häufigsten übersehen?

Beim Kostenvergleich wird häufig nicht die gesamte TCO betrachtet. Entscheidend sind neben den Anschaffungskosten auch laufende Kosten, steuerliche Vorteile sowie Treibstoff- beziehungsweise Ladekosten. Bei Elektroautos müssen beispielsweise die Nettokosten mit den Bruttokosten eines Verbrenners verglichen werden, weil sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das gilt nicht nur für die Anschaffung, sondern auch für laufende Kosten wie Service, Wartung und Reparaturen. Auch bei den Energie- und Treibstoffkosten lohnt sich ein genauer Vergleich. Bei richtigem Einsatz kann ein Elektroauto hier deutlich günstiger sein. Die passende Ladekarte spielt ebenfalls eine Rolle. Unser Flottenteam berät dabei gerne.

 
Was raten Sie Fuhrparkverantwortlichen, die heute ihre Flotte für 2027 planen und wegen des neuen Sachbezugs überlegen, die geplante Umstellung auf Elektroautos zu verschieben?

Grundsätzlich ist es wichtig, das richtige Auto für den jeweiligen Einsatzzweck zu wählen. Nicht jedes Einsatzgebiet eignet sich gleichermaßen für jede Antriebsart, wobei die Einsatzmöglichkeiten von Elektroautos durch die technische Weiterentwicklung laufend zunehmen. Für andere Anforderungen bieten wir mit unseren DM-i SUPER HYBRID Modellen eine flexible Alternative. Wegen des neuen Sachbezugs sollte aus meiner Sicht aber niemand die Umstellung auf Elektroautos verschieben. Mit den Produkten von BYD kann man die neu entstehenden Mehrkosten bestmöglich minimieren.
 


* Die Angaben zum Sachbezug 2027 beruhen auf dem BMF-Begutachtungsentwurf vom 10.06.2026. Die Verordnung ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Interviews noch nicht eingetreten. Der Sachbezug von 0,375 % bzw. die 48.000-Euro-Grenze gelten laut Entwurf nur für Fahrzeuge mit 0 g CO₂/km (reine Elektrofahrzeuge).

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